Hauptstudium

5. Fachsemester 6. Fachsemester 7. Fachsemester 8. Fachsemester
Fachwissen- 1. Studien- 1. Studien- 1. Studien-  
schaftliche Lehr- schwerpunkt$^{1)}$ schwerpunkt schwerpunkt  
veranstaltungen 4 VL $\quad$ 2 UE 4 VL $\quad$ (2 UE) (2 VL) $\quad$ 2 SE  
80-SWS-Fach        
      2. Studien- 2. Studien-
      schwerpunkt$^{2)}$ schwerpunkt
      4 VL $\quad$ 2 UE (2 VL) $\quad$ 2 SE
  LV z. Gebiets- LV z. Gebiets-   LV z. Gebiets-
  gruppe IV gruppe I   gruppe VI$^{4)}$
  (Algebra/Zahlen- (Analysis)$^{5)}$   (Num. Mathem./
  theorie)$^{4)}$ 4 VL $\quad$ 2 UE   Math.in Anwendgen.)
  4 VL $\quad$ 2 UE     4 VL $\quad$ 2 UE
insgesamt 12 10 6 8
Fachwissen- Studienschwer-   Studienschwer-  
schaftliche Lehr- punkt$^{3)}$   punkt  
veranstaltungen 4 VL $\quad$ 2 UE   2 VL $\quad$ 2 SE  
60-SWS-Fach        
  LV z. Gebiets- LV z. Gebietsgruppe VI$^{4)}$    
  gruppe IV (Num. Mathem./    
  4 VL $\quad$ 2 UE Mathematik in Anwend.)    
    4 VL $\quad$ 2 UE    
insgesamt 12 6 2 -
Fachdidaktische Praktikums-    
LVen für vorbereitung Unterrichtspraktikum$^{6)}$ Hauptseminar
Studienräte $\quad$ 2 SE   $\quad$ 2 HS
Fachdidaktische Praktikums- Vertiefung von    
Lehrveranstal- vorbereitung Einzelaspekten Hauptseminar$^{7)}$  
tungen für L$_1$, $\quad$ 2 SE der Fachdidaktik $\quad$ 2 HS  
L$_2$, L$_3$-Lehrer   2 VL oder 2 SE    
    Unterrichtspraktikum$^{6)}$  

Zahlenangaben in Semesterwochenstunden (SWS)

Sind Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich (Elementargeometrie oder Wahrscheinlichkeitsrechnung) noch zu erbringen, so sollte dies im 5. oder 6. Fachsemester erfolgen. Der Besuch der in den Schwerpunkten zusätzlich mit ($\;$) angegebenen Lehrveranstaltungsstunden wird empfohlen.

$^{1)}$ Die Anforderungen des 1. Studienschwerpunktes gelten mit 12 SWS (einschließlich des Seminars) als erfüllt.
$^{2)}$ Die Anforderungen des 2. Studienschwerpunktes gelten mit 8 SWS (einschließlich des Seminars) als erfüllt.
$^{3)}$ Die Anforderungen des Studienschwerpunktes gelten mit 8 SWS (einschließlich des Seminars) als erfüllt.
$^{4)}$ Die Lehrveranstaltungen in Analysis (Gebietsgruppe I), Algebra/Zahlentheorie (Gebietsgruppe IV) bzw. in Numerischer Mathematik/Mathematik in Anwendungen (Gebietsgruppe VI) können ganz oder teilweise auch innerhalb von Studienschwerpunkten absolviert werden. (Hierzu sind die konkreten Prüfungsanforderungen für das Fach Mathematik in der Verordnung über die Ersten (Wissenschaftlichen und Künstlerisch-Wissenschaftlichen) Staatsprüfungen für die Lehrämter zu beachten.) Gegebenenfalls muss durch den Besuch weiterer Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich ein Ausgleich geschaffen werden, damit in der fachwissenschaftlichen und der fachdidaktischen Ausbildung in Mathematik insgesamt 80 SWS (für das 80-SWS-Fach) bzw. 60 SWS (für das 60-SWS-Fach) nicht unterschritten werden.Für den Besuch der Übungen zur Lehrveranstaltung Numerische Mathematik sind Programmierkenntnisse zweckmäßig und wünschenswert.
$^{5)}$ Es muss eine Lehrveranstaltung sein, die auf der Analysis des Pflichtbereiches aufbaut. (Beispielsweise Differentialgleichungen, Funktionentheorie, Funktionalanalysis)
$^{6)}$ Das Unterrichtspraktikum kann als Blockpraktikum während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden oder als semesterbegleitendes Praktikum. Wird es semesterbegleitend absolviert, wird dafür das 6. oder 7. Fachsemester empfohlen.
$^{7)}$ Das Hauptseminar kann auch im 8. Fachsemester besucht werden.



hpt 2007-01-09