Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Umfang von etwa 60 SWS

Pflichtbereich

Im Pflichtbereich müssen Lehrveranstaltungen zu

nachgewiesen werden.


Wahlpflichtbereich

Die im Wahlpflichtbereich nachzuweisenden Lehrveranstaltungen müssen aus folgenden Gebietsgruppen stammen:

I Analysis
II Topologie
III Geometrie/Kombinatorik
IV Algebra/Zahlentheorie
V Stochastik
VI Numerik/Mathematik in Anwendungen
VII Grundlagen der Mathematik/Mathematische Logik


Jedoch können Lehrveranstaltungen über Geschichte der Mathematik in Umfang von höchstens 2 SWS, Lehrveranstaltungen über Grundlagen der Informatik im Umfang von höchstens 4 SWS im Wahlpflichtbereich angerechnet werden.

Es muss mindestens je eine Lehrveranstaltung aus den Gebietsgruppen IV und VI nachgewiesen werden. Es ist anzugeben, in welchen der Gebietsgruppen ein Studienschwerpunkt innerhalb des Wahlpflichtbereiches gebildet wurde. Hierzu sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS, einschließlich eines fachwissenschaftlichen Seminars, nachzuweisen.

Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur Elementargeometrie oder Wahrscheinlichkeitsrechnung und einer Übung des Studienschwerpunktes.

Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem fachwissenschaftlichen Seminars des Studienschwerpunktes aus dem Wahlpflichtbereich.



hpt 2006-06-29