Rückmeldung / Verpflichtende Prüfungsberatung
Studierende im 2. Fachsemester die keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, oder bei der Überschreitung der Regelstudienzeit müssen mit der Rückmeldung einen Nachweis über eine verpflichtende Prüfungsberatung vorlegen. Das entsprechende Formular liegt den Rückmeldeunterlagen bei. Wer sich nicht innerhalb der Fristen zurückmeldet, wird – nach schriftlicher Mahnung – von Amts wegen exmatrikuliert.
Diese Beratung für Studierende der Mathematik wird von folgenden Professoren durchgeführt:
- Prof. Elmar Große-Klönne
- Prof. Ulrich Horst
- Prof. Andreas Schröder