Pflichtbereich
Im Pflichtbereich müssen Lehrveranstaltungen zu
Wahlpflichtbereich
Die im Wahlpflichtbereich nachzuweisenden Lehrveranstaltungen müssen aus folgenden
Gebietsgruppen stammen:
| I | Analysis |
| II | Topologie |
| III | Geometrie/Kombinatorik |
| IV | Algebra/Zahlentheorie |
| V | Stochastik |
| VI | Numerik/Mathematik in Anwendungen |
| VII | Grundlagen der Mathematik/Mathematische Logik |
Jedoch können Lehrveranstaltungen über Geschichte der Mathematik in Umfang von höchstens
2 SWS, Lehrveranstaltungen über Grundlagen der Informatik im Umfang von höchstens
6 SWS im Wahlpflichtbereich angerechnet werden.
Es muss mindestens je eine Lehrveranstaltung aus den Gebietsgruppen IV und VI nachgewiesen werden.
Es muss mindestens eine Lehrveranstaltung aus der Gebietsgruppe I, die auf der Analysis des
Pflichtbereiches aufbaut, nachgewiesen werden.
Es ist anzugeben, in welchen zwei Gebietsgruppen der erste und der zweite Studienschwerpunkt
innerhalb des Wahlpflichtbereichs gebildet wurde. Zum ersten Studienschwerpunkt sind unter
anderem eine weiterführende Lehrveranstaltung (z.B. Algebra II, Funktionentheorie II)
und ein mit ihr im Zusammenhang stehendes fachwissenschaftliches Seminar nachzuweisen.
Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur Elementargeometrie
oder Wahrscheinlichkeitsrechnung und an zwei Übungen aus dem Wahlpflichtbereich, davon
eine aus der Gebietsgruppe IV und eine aus einem Studienschwerpunkt.
Je ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei fachwissenschaftlichen Seminaren der Studienschwerpunkte. Ein Seminar muss aus dem ersten Studienschwerpunkt sein.