Nachweis eines ordnungsgemäßen Fachstudiums im Umfang von etwa 80 SWS

Pflichtbereich

Im Pflichtbereich müssen Lehrveranstaltungen zu

nachgewiesen werden.


Wahlpflichtbereich

Die im Wahlpflichtbereich nachzuweisenden Lehrveranstaltungen müssen aus folgenden Gebietsgruppen stammen:

I Analysis
II Topologie
III Geometrie/Kombinatorik
IV Algebra/Zahlentheorie
V Stochastik
VI Numerik/Mathematik in Anwendungen
VII Grundlagen der Mathematik/Mathematische Logik


Jedoch können Lehrveranstaltungen über Geschichte der Mathematik in Umfang von höchstens 2 SWS, Lehrveranstaltungen über Grundlagen der Informatik im Umfang von höchstens 6 SWS im Wahlpflichtbereich angerechnet werden.

Es muss mindestens je eine Lehrveranstaltung aus den Gebietsgruppen IV und VI nachgewiesen werden.
Es muss mindestens eine Lehrveranstaltung aus der Gebietsgruppe I, die auf der Analysis des Pflichtbereiches aufbaut, nachgewiesen werden.

Es ist anzugeben, in welchen zwei Gebietsgruppen der erste und der zweite Studienschwerpunkt innerhalb des Wahlpflichtbereichs gebildet wurde. Zum ersten Studienschwerpunkt sind unter anderem eine weiterführende Lehrveranstaltung (z.B. Algebra II, Funktionentheorie II) und ein mit ihr im Zusammenhang stehendes fachwissenschaftliches Seminar nachzuweisen.

Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur Elementargeometrie oder Wahrscheinlichkeitsrechnung und an zwei Übungen aus dem Wahlpflichtbereich, davon eine aus der Gebietsgruppe IV und eine aus einem Studienschwerpunkt.

Je ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei fachwissenschaftlichen Seminaren der Studienschwerpunkte. Ein Seminar muss aus dem ersten Studienschwerpunkt sein.



hpt 2005-06-29