Pflichtbereich
Im Pflichtbereich müssen Lehrveranstaltungen zu
Wahlpflichtbereich
Die im Wahlpflichtbereich nachzuweisenden Lehrveranstaltungen müssen aus folgenden
Gebietsgruppen stammen:
| I | Analysis |
| II | Topologie |
| III | Geometrie/Kombinatorik |
| IV | Algebra/Zahlentheorie |
| V | Stochastik |
| VI | Numerik/Mathematik in Anwendungen |
| VII | Grundlagen der Mathematik/Mathematische Logik |
Jedoch können Lehrveranstaltungen über Geschichte der Mathematik in Umfang von höchstens
2 SWS, Lehrveranstaltungen über Grundlagen der Informatik im Umfang von höchstens
4 SWS im Wahlpflichtbereich angerechnet werden.
Es muss mindestens je eine Lehrveranstaltung aus den Gebietsgruppen IV und VI nachgewiesen
werden. Es ist anzugeben, in welchen der Gebietsgruppen ein Studienschwerpunkt innerhalb
des Wahlpflichtbereiches gebildet wurde. Hierzu sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 SWS,
einschließlich eines fachwissenschaftlichen Seminars, nachzuweisen.
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur Elementargeometrie
oder Wahrscheinlichkeitsrechnung und einer Übung des Studienschwerpunktes.
Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem fachwissenschaftlichen Seminars des Studienschwerpunktes aus dem Wahlpflichtbereich.