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Humboldt-Universität zu Berlin,
Institut für Mathematik
Benutzungsordnung
für die informationstechnischen Einrichtungen
in den zentralen Rechnerräumen des Instituts für Mathematik der
Humboldt-Universität zu Berlin
Paragraph 1: Geltungsbereich
Diese Benutzerordnung gilt für die Nutzung und den
Betrieb der am Institut für Mathematik vorhandenen
informationstechnischen Einrichtungen in den zentralen
Rechnerräumen wie Rechner, Peripheriegeräte,
Datenleitungen und Einrichtungen zur Datenübertragung.
Die Computerbetriebsordnung
der HUB ist Bestandteil dieser Ordnung.
Paragraph 2: Betrieb
- Betreiber der informationstechnischen Einrichtungen ist
das Institut für Mathematik. Die Durchführung der mit dem Betrieb
verbundenen Maßnahmen obliegt der Rechnerbetriebsgruppe (RBG) des
Instituts.
- Die RBG sorgt für einen ordnungsgemäßen
Betrieb der informationstechnischen Einrichtungen in den zentralen
Rechnerräumen des Instituts. Zu ihren Aufgaben zählen
- die Verwaltung der Ressourcen, des technischen Systems
und der Nutzungserlaubnisse sowie die technische Betreuung
der Einrichtungen,
- die Regelung des Zugangs zu den zentralen Rechnerräumen,
- die Durchführung technischer Maßnahmen zur
Unterstützung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen,
insbesondere des Datenschutzes,
- die Dokumentation der Hardware, der Software und der
Nutzungsregeln sowie ihre Veröffentlichung zur
Gewährleistung der Transparenz der Datenverarbeitung.
- Die RBG ist berechtigt, im Institutsnetz gespeicherte
und durch die Nutzung entstehende Daten
- zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs
zu speichern, solange und soweit dies aus technischen
Gründen erforderlich ist,
- zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für
schwere Verstöße gegen die Nutzungsregeln
vorliegen, und insoweit aufzuzeichnen, wie es für
die Beweissicherung erforderlich ist, sowie
- zum ausschließlichen Zwecke ihrer Sicherung auf
Datenträger zu kopieren.
Paragraph 3: Nutzungsberechtigung
- Die Gesamtheit der dauerhaft direkt zur Datenverarbeitung
miteinander verbundenen Einrichtungen ist das Institutsnetz.
- Die Nutzung des Institutsnetzes durch einen Benutzer
oder eine Benutzerin setzt eine Erlaubnis voraus.
- Eine Nutzungserlaubnis für das Institutsnetz erhalten
- alle am Institut für Mathematik Beschäftigten
zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben,
- Studierende des Studiengangs Mathematik an der HU Berlin
zur Durchführung ihres Studiums,
- Studierende anderer Studiengänge, die einzelne
Lehrveranstaltungen des Instituts für Mathematik
besuchen, im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen,
- auf besonders begründeten Antrag im Einzelfall weitere
natürliche Personen, wenn der Nutzung keine wesentlichen
Interessen des Institutes entgegenstehen.
- Die Nutzungserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt.
Mit dem Antrag ist zu erklären, daß die Regelungen dieser Ordnung
anerkannt werden. Die Erlaubnis wird für Angehörige der in Absatz
3 Nr. 1 genannten Personengruppe unbefristet, für Angehörige
einer in Absatz 3 Nr. 2, 3 und 4 genannten Personengruppe befristet erteilt.
- Die RBG ist berechtigt, im Nutzungsantrag Namen, Vornamen,
Anschrift und Matrikelnummer oder Dienststelle des Antragstellers zu erheben
und mit der Benutzerkennung und den Erlaubnismodalitäten zum Zwecke
der System-, Nutzungserlaubnis- und Ressourcenverwaltung zu verarbeiten.
Eine Übermittlung der Daten über die Benutzer und Benutzerinnen
an Dritte ist unzulässig.
- Die Angaben im Nutzungsantrag müssen durch Vorlage
des Personal- und Studentenausweises belegt werden.
- Die RBG kann jederzeit von einem Benutzer oder einer
Benutzerin den Nachweis der Voraussetzungen für die Nutzungserlaubnis
innerhalb angemessener Frist verlangen. Alle Daten über den Benutzer
oder die Benutzerin sind spätestens zwei Jahre nach Ablauf der Nutzungserlaubnis
zu löschen.
Paragraph 4: Nutzungsregeln
- Zur Durchführung von Praktika können in den
zentralen Rechnerräumen des Instituts Zeiten reserviert werden. Diese
Zeiten werden durch Aushang in dem jeweiligen Rechnerraum bekanntgegeben.
Außerhalb dieser Zeiten haben alle Benutzer gleichberechtigt Zugang
zu den Rechnerräumen. Die Öffnungszeiten werden vom Leiter der
RBG in Abhängigkeit vom Bedarf festgelegt.
- Allen Benutzern und Benutzerinnen ist die sachgerechte
und verantwortungsvolle Nutzung der informationstechnischen Einrichtungen
gestattet. Voraussetzung der Nutzung ist eine gegenseitige Rücksichtnahme.
Bei der Nutzung sind alle Rechtsvorschriften zu beachten, die den Einsatz
von Informationstechnik betreffen, insbesondere die datenschutz- und urheberrechtlichen
Bestimmungen.
- Bei der Nutzung des Institutsnetzes ist sparsam vorzugehen.
Die Belegung der Rechner in den Rechnerräumen, die Nutzung der Einrichtungen
für die Datenübertragungen von und zu externen Stellen und der
Verbrauch von Rechenleistung über das notwendige Maß hinaus
sind untersagt. Überflüssige Kosten, insbesondere bei der Datenübertragung
und bei der Nutzung von Druckern, sind zu vermeiden.
- Die Benutzer und Benutzerinnen haben in eigener Verantwortung
ihre Daten innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden technischen
und organisatorischen Möglichkeiten gegen unberechtigten Zugriff zu
schützen.
- Änderungen der Konfiguration des Institutsnetzes,
insbesondere der vorübergehende Anschluß von portablen
informationstechnischen Einrichtungen an das Institutsnetz, dürfen
nur mit Erlaubnis der RBG vorgenommen werden.
- Die Benutzer und Benutzerinnenn haben Störungen,
Beschädigungen und Fehler an den informationstechnischen Einrichtungen
des Instituts unverzüglich der RBG zu melden.
Paragraph 5: Nutzungsverbote
- Unbeschadet gesetzlicher Regelungen ist die Nutzung informationstechnischer
Einrichtungen für gewaltverherrlichende, pornografische und volksverhetzende
Darstellungen in Bild, Ton und Schrift untersagt. Ebenso sind Darstellungen
unzulässig, die Geschlecht, Rasse oder Religion diskriminieren.
- Es ist den Benutzern und Benutzerinnen ferner untersagt,
- anderen Personen den unberechtigten Zugriff auf das Institutsnetz,
beispielsweise durch Weitergabe des Passworts, zu ermöglichen,
- die Rechner in den Rechnerräumen über sehr kurze
Arbeitspausen hinaus zu blockieren,
- in den Rechnerräumen zu rauchen, zu essen oder zu trinken,
- bei der Nutzung der informationstechnischen Einrichtungen
vermeidbaren Lärm zu verursachen,
- die informationstechnischen Einrichtungen zur Kontrolle
anderer Benutzer oder Benutzerinnen zu verwenden, sowie
- personenbezogene Daten mit Hilfe von Einrichtungen des
Institutsnetzes zu verarbeiten.
Paragraph 6: Regelung von Einzelheiten
Sofern Einzelregelungen von erheblicher Bedeutung für
die Benutzer sind, müssen sie durch Aushang veröffentlicht werden.
Erheblich sind insbesondere Regelungen, die die Benutzer zu bestimmten
Verhaltensweisen verpflichten oder deren Unterlassung fordern.
Paragraph 7: Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung
und die sie ergänzenden Bestimmungen kann der Leiter der RBG Nutzungsberechtigte
durch technische Maßnahmen vorläufig von der Benutzung des Institutsnetzes
ausschließen. Darüber hinaus bleiben disziplinarische Maßnahmen,
Schadenersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
Einsprüche gegen Entscheidungen des Leiters der RBG sind an den Institutsdirektor
zu richten.
Paragraph 8: Haftung
Das Institut haftet nicht für aus Datenverlust, Netzausfall
oder Rechenfehlern entstandene Schäden.
Paragraph 9: Inkrafttreten
Diese Benutzerordnung ist eine Konkretisierung der bisher
geltenden Ordnung und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
17. September 1997 (MR)
in weiten Teilen vom Institut für Informatik kopiert.
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