Zulassungsbeschränkte
Studiengänge
Für NC-(Teil-)Studiengänge kann sich nur einschreiben, wer aufgrund seiner Bewerbung einen Zulassungsbescheid erhalten hat. Die Termine für die Einschreibung zugelassener Studienbewerber werden schriftlich mitgeteilt.
Zulassungsfreie
Studiengänge
Ausländer/innen (nicht EU-Bürger/innen und
Bildungsinländer/innen) müssen sich auch dafür beworben haben
und einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Für alle anderen
ist eine Einschreibung in zulassungsfreie (Teil-)Studiengänge
ohne vorherige Bewerbung möglich. Folgende Unterlagen sind
erforderlich: (Ausländer/innen erkundigen
sich bitte bei den für sie zuständigen Büros.)
Bankverbindung: Berliner Bank AG, BLZ: 10020000, Konto-Nummer: 4390992200
Mehrfachimmatrikulation
(Lehramt und Magister)
Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und eine mindestens fachgebundene Hochschulreife besitzen, können an der HU für einen Teilstudiengang ihrer Fächerkombination eingeschrieben werden. Anmeldeformulare erhalten Sie in der Studierendenverwaltung/Clearing. Zuständig für die Bearbeitung ist dann die Studierendenverwaltung/Immatrikulationsbüro.
Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nebenhörer/in
Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und an der Humboldt-Universität ergänzende Lehrveranstaltungen ihres Studienganges/Faches belegen möchten, können sich als Nebenhörer registrieren lassen. Diese Registrierung begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis zur HU! Anmeldeformulare erhalten Sie in der Studierendenverwaltung/Clearing.
Erforderliche Unterlagen:
Anmeldung
als Gasthörer/in
Gasthörer/innen brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Sie erhalten keinen Studentenausweis und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Anmeldung erfolgt für einzelne Lehrveranstaltungen jeweils für ein Semester. Anträge erhalten Sie in der Studierendenverwaltung/Clearing.
Erforderliche Unterlagen: