Für das 1. Fachsemester besteht ein HU-interner Numerus clausus.
Bewerbung vom
01. Juni 2005 - 15. Juli 2005 (Ausschlussfrist)
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für NC-(Teil-)Studiengänge kann sich nur einschreiben, wer
aufgrund seiner Bewerbung einen Zulassungsbescheid erhalten hat. Die Termine für die Einschreibung
zugelassener Studienbewerber werden schriftlich mitgeteilt.
Zulassungsfreie Studiengänge
Ausländer/innen (nicht EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen)
müssen sich auch dafür beworben haben und einen Zulassungsbescheid
erhalten haben. Für alle anderen ist eine Einschreibung in zulassungsfreie
(Teil-)Studiengänge ohne vorherige Bewerbung möglich.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Ausländer/innen erkundigen sich bitte bei den für sie zuständigen Büros.
Mehrfachimmatrikulation (Lehramt und Magister)
Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind
und eine mindestens fachgebundene Hochschulreife besitzen,
können an der HU für einen Teilstudiengang ihrer Fächerkombination
eingeschrieben werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nebenhörer/in
Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und an der Humboldt-Universität ergänzende Lehrveranstaltungen ihres Studienganges/Faches belegen möchten, können sich als Nebenhörer registrieren lassen. Die schriftliche Einwilligung der Lehrenden muss vorliegen. Diese Registrierung begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis zur HU! Anmeldeformulare erhalten Sie im Studentensekretariat/Clearingstelle. Zuständig für die Bearbeitung ist dann das Studentensekretariat/Immatrikulationsbüro.
Anmeldung als Gasthörer/in
Gasthörer/innen brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Sie erhalten keinen
Studentenausweis und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Anmeldung erfolgt für einzelne
Lehrveranstaltungen jeweils für ein Semester. Die Zulassung als Gasthörer/in setzt die
Einwilligung der/s Leiterin/Leiters der jeweiligen Lehrveranstaltung voraus und ist gebührenpflichtig.
Anträge erhalten Sie im Studentensekretariat/Clearingstelle. Zuständig für
die Bearbeitung ist dann das Studentensekretariat/Immatrikulationsbüro.
Erforderliche Unterlagen: