Einschreibung an der HU

Für das 1. Fachsemester besteht ein HU-interner Numerus clausus.
Bewerbung vom 01. Juni 2005 - 15. Juli 2005 (Ausschlussfrist)


\fbox{ \parbox{15cm}{
Einschreibfrist f\uml {u}r das Wintersemester 2005/06:\\ ...
...
Mo, Di, Do & 13.00 -- 15.00 Uhr\\
Mi & 13.00 -- 16.00 Uhr
\end{tabular}
}}



$\bigstar$         Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für NC-(Teil-)Studiengänge kann sich nur einschreiben, wer aufgrund seiner Bewerbung einen Zulassungsbescheid erhalten hat. Die Termine für die Einschreibung zugelassener Studienbewerber werden schriftlich mitgeteilt.


$\bigstar$         Zulassungsfreie Studiengänge
Ausländer/innen (nicht EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen) müssen sich auch dafür beworben haben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Für alle anderen ist eine Einschreibung in zulassungsfreie (Teil-)Studiengänge ohne vorherige Bewerbung möglich.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Ausländer/innen erkundigen sich bitte bei den für sie zuständigen Büros.

-
Erhebungsbogen (erhältlich beim Studentensekretariat);
-
Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben) und als Kopie oder als beglaubigte Kopie;
-
Krankenversicherungsnachweis einer gesetzlichen Krankenkasse (erhältlich bei der Krankenkasse) oder die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht;
-
bei Immatrikulation in ein höheres Fachsemester (FS): Nachweis des zuletzt belegten
(Teil-)Studienganges mit Angabe der FS bei Identität des (Teil-)Studienganges oder der Einstufung in ein FS durch den zuständigen Prüfungsausschuss der entsprechenden Fakultät (Institut);
-
ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule;
-
Nachweis über die Zahlung der Beiträge/Gebühren: Regelbeitrag für das Studentenwerk
(30,68 Euro), Beitrag für die Studentenschaft (6 Euro), Verwaltungsgebühr (50 Euro) und der Beiträge für das Semesterticket (146 Euro). Gesamtbetrag: 232,68 Euro
Bankverbindung: Berliner Bank AG, BLZ: 10020000, Konto-Nummer: 4390992200


$\bigstar$         Mehrfachimmatrikulation (Lehramt und Magister)
Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und eine mindestens fachgebundene Hochschulreife besitzen, können an der HU für einen Teilstudiengang ihrer Fächerkombination eingeschrieben werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:

-
Nachweis über die Immatrikulation an einer anderen Hochschule für das entsprechende Semester (Studentenausweis und eine Immatrikulationsbescheinigung);
-
bei NC-Studiengängen der Zulassungsbescheid;
-
das Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben) und als Kopie oder als beglaubigte Kopie.


$\bigstar$         Nebenhörer/in

Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und an der Humboldt-Universität ergänzende Lehrveranstaltungen ihres Studienganges/Faches belegen möchten, können sich als Nebenhörer registrieren lassen. Die schriftliche Einwilligung der Lehrenden muss vorliegen. Diese Registrierung begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis zur HU! Anmeldeformulare erhalten Sie im Studentensekretariat/Clearingstelle. Zuständig für die Bearbeitung ist dann das Studentensekretariat/Immatrikulationsbüro.




$\bigstar$         Anmeldung als Gasthörer/in

Gasthörer/innen brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Sie erhalten keinen Studentenausweis und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Anmeldung erfolgt für einzelne Lehrveranstaltungen jeweils für ein Semester. Die Zulassung als Gasthörer/in setzt die Einwilligung der/s Leiterin/Leiters der jeweiligen Lehrveranstaltung voraus und ist gebührenpflichtig. Anträge erhalten Sie im Studentensekretariat/Clearingstelle. Zuständig für die Bearbeitung ist dann das Studentensekretariat/Immatrikulationsbüro.

Erforderliche Unterlagen:

$\bullet$
ausgefüllter Antrag auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer/in (mit der Einwilligung der/s Leiterin/Leiters der jeweiligen Lehrveranstaltung); Beleg über die Zahlung von Gebühren.




hpt 2005-06-29