Die Rücktrittsfristen für die Prüfungen liegt bei einem Tag, ihr könnt euch also bis zum Tag vor der Prüfung abmelden.
Das Abgeordnetenhaus Berlin hat beschlossen, dass alle Prüfungen, die im WiSe 2020/21 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (sprich Freiversuche). Jedoch sind Prüfungen ausgenommen, die wegen unentschuldigten Fehlens nicht bestanden wurden! Weitere Informationen hier.
Bezüglich Präsenzprüfungen wurde folgende neue Regeln beschlossen:
Wenn ihr nachweisen könnt, eine Präsenzprüfung dringlich bestehen zu müssen, aber an dieser nicht teilnehmen möchtet, muss euch als Alternative eine digitale mündliche Prüfung angeboten werden.
Falls ihr dies nicht nachweisen könnt, ihr aber trotzdem an einer Präsenzprüfung nicht teilnehmen möchtet, so muss euch im Sommersemester ein "Dritttermin" ("zweiter erster Termin") angeboten werden.
Coronavirus-Pandemie
Die HU hat weitreichende Maßnahmen im Rahmen der derzeitigen Covid-19-Pandemie getroffen. Informiert euch an diesen Stellen über